Island und die neuen Rechte des Bundestages
Der Bundestag hat heute eine Premiere gefeiert. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hat das Parlament heute den Weg frei gemacht, damit die EU-Beitrittsgespräche mit Island demnächst eröffnet werden können. Seitdem der Lissabon-Vertrag in Kraft ist, braucht die Bundesregierung zunächst den Segen des Parlaments, bevor es neuen Beitrittsverhandlungen zustimmen darf. Das wird im Falle Islands wohl beim nächsten EU-Gipfel im Juni passieren – es sei denn, die Briten und Niederländer spielen weiter auf Zeit, um die Isländer zur Rückzahlung der Icesave-Schulden zu verpflichten. Worum es dabei genau geht, habe ich hier aufgeschrieben.
Die zusätzlichen Mitspracherechte bei EU-Fragen haben die deutschen Abgeordenten nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1. Juli 2009) der Bundesregierung in den sogenannten Lissabon-Begleitgesetzen abgerungen. Kein anderes nationales Parlament in der EU hat ein defacto Veto-Recht zur Aufnahme von neuen Beitrittsverhandlungen.
Die heutige Entschließung war damit zugleich ein symbolischer Akt. Der Bundestag hat der europäischen Gemeinschaft gezeigt, dass er seine neuen Rechte wahrnehmen will, kann und wird.


