Visafreies Reisen für Muslime
Die muslimischen Bosnier dürfen nächstes Jahr nicht visafrei in die EU reisen, während Mazedonien, Montenegro und Serbien von der Visapflicht befreit werden sollen. Das ist Diskrimierung! – so der Schlachtruf gegen den Vorschlag der Kommission, für drei von fünf Westbalkan-Länder die Visapflicht zu streichen.
Die Wahrheit ist etwas unspektakulärer: Albanien und Bosnien-Herzegowina hatten zum Zeitpunkt des Vorschlags schlichtweg die Bedingungen für visafreies Reisen noch nicht erfüllt. Das sieht übrigens nicht nur die Kommission so, sondern auch das EU-Parlament: “Bosnien und Albanien erfüllen die Voraussetzungen nicht. Das fachliche Urteil der Kommission ist richtig”, schreibt Tanja Fajon in ihrem Änderungsentwurf. Gestern (19. Oktober) hat der EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten der Argumentation der slowenischen Parlamentarierin offiziell zugestimmt.
Fachlich richtig, aber politisch brisant
Sollen jetzt etwa – aus politischer Korrektheit -, die anderen drei Westbalkan-Staaten für die Mängel in Albanien und Bosnien bestraft werden? Sollen die Bürger aus drei Staaten auf visafreies Reisen verzichten, nur weil ihre Nachbarn noch keine biometrischen Reisepässe eingeführt haben und die Grenzkontrollen noch nicht an die EU-Standards angepasst wurden? Nur deshalb sind Albanien und Bosnien bisher außen vor, und nicht aufgrund religiöser Präferenzen der Kommission.
Allerdings ist dieses technokratisch richtige Urteil, politisch brisant. “Wir alle wissen, dass rein fachliche Entscheidungen von großer politischer Tragweite sein können. Leider wird im Vorschlag der Kommission das Risiko einer zusätzlichen Spaltung der Region unterschätzt”, begründet Fajon ihren Änderungsentwurf. “Ich muss nicht erneut vor den politischen Folgen dieses Konzepts [der Kommission] sowie vor dem psychologischen Schaden warnen, den es bei den Bürgern Bosniens und Albaniens in Bezug auf die europäische Integration verursachen würde, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass in der Praxis nur eine einzige Nation – die Bosniaken (muslimische Bosnier) – von dem Prozess ausgeschlossen wären.”
Kriterien dürfen nicht gelockert werden
Tanja Fajon schlägt daher einen dritten Weg vor, bei dem weder die drei Staaten für die Fehler der anderen zwei Staaten bestraft werden, noch die Anforderungen für diese zwei Staaten gesenkt werden – ihnen zugleich aber eine Perspektive für eine schnelle Visfreiheit in Aussicht gestellt wird: “Der Deal ist sehr einfach: die Visumpflicht für jedes der beiden Länder wird unverzüglich aufgehoben, sobald eines der beiden Länder alle von der Kommission festgelegten Zielvorgaben erfüllt, ohne dass die Verordnung erneut geändert werden muss.”
Bosniaken auf die weiße Liste
Was genau hinter diesem Deal steht und wo die Knackpunkte dabei sind, hatte mir Tanja Fajon schon vor einigen Wochen im EurActiv.de-Interview erklärt. Kurz gesagt: Alle fünf Staaten sollen nach dem Fajon-Vorschlag auf die “weiße Liste” der Staaten gesetzt werden, für die keine Visapflicht besteht. Bei Albanien und Bosnien wird aber eine Fußnote angefügt, wonach die Visafreiheit erst dann gilt, wenn die Kommission alle Anforderungen als erfüllt ansieht. Der Vorteil dieses juristischen Kniffs ist, dass die langwierige Prozedur einer neuen Verordnungsänderung erspart bleibt.
Kosovaren im schwarzen Loch
Gestern haben die EU-Parlamentarier im Fachausschuss dem Fajon-Vorschlag zugestimmt und die Kommission aufgefordert, Anfang 2010 erneut zu analysieren, ob Albanien und Bosnien bis dahin die Anforderungen für visafreies Reisen in die EU erfüllt haben. Auch mit dem Kosovo sollten Gespräche über Visafreiheit geführt werden, schlägt Fajon vor. Das ist allerdings kompliziert, da fünf EU-Staaten die Unabhängigkeit des Kosovo nicht anerkennen. Das sind die Slowakei, Rumänien, Spanien, Griechenland und Zypern.
“Die Menschen in Kosovo verstehen zwar die politische Komplexität des Problems, doch sollten sie nicht in einem schwarzen Loch zurückgelassen werden, das durch mangelnde Einigung entstanden ist. Ich vertrete die Ansicht, dass das Parlament Druck auf die Kommission und den Rat ausüben sollte, um eine Möglichkeit zu finden, den Prozess der Visa-Liberalisierung in Gang zu setzen”, argumentiert Fajon und stellt zugleich klar: “Der Status Kosovos bleibt davon unberührt.”
Wie stark die Verhandlungsposition des Parlaments sein wird, entscheidet sich am 24. November. Da stimmt das Plenum in Straßburg über die Änderungsvorschläge im Fajon-Bericht ab.


